Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 26.11.2008 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer auf betriebliche Gründe gestützten arbeitgeberseitigen Kündigung vom 11.07.2008 zum 31.12.2008.
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