Die Verfügungsklägerin erstrebt den Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegenüber dem früher bei ihr beschäftigten Verfügungsbeklagten, mit welcher diesem untersagt werden soll, Kunden der Verfügungsklägerin, die ihm durch seine Arbeitsleistung bei der Verfügungsklägerin bekannt geworden sind, für ein Wettbewerbsunternehmen zu kontaktieren und für dieses die Bestellung von Wein zu vermitteln.
Die Verfügungsklägerin ist ein führendes Weinhandelsunternehmen. Sie vertreibt ihre Erzeugnisse bundesweit durch Handelsvertreter und angestellte Außendienstmitarbeiter direkt an den Endverbraucher.
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