Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 27.02.2007 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Arbeitsentgeltansprüche aus einem Vergleich.
Der Kläger ist bei der Beklagten als Gas- und Wasserinstallateur beschäftigt. Er arbeitet in der 37-Stunden-Woche gegen einen Stundenlohn von 14,96 €. Die wöchentliche Arbeitszeit verteilt sich auf jeweils acht Stunden montags bis donnerstags und fünf Stunden freitags. Das Arbeitsentgelt ist jeweils am 15. des Folgemonats fällig.
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