LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 06.04.1998
10 Sa 1162/95
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 19.01.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 1511/94

LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 06.04.1998 (10 Sa 1162/95) - DRsp Nr. 2002/15746

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.04.1998 - Aktenzeichen 10 Sa 1162/95

DRsp Nr. 2002/15746

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Der Kläger war seit 15.0 6.1980 bei der Beklagten als Lehrer gegen eine Monatsvergütung von zuletzt DM 5.500,- brutto beschäftigt. Er ist seit November 1991 Mitglied des bei der Beklagten gebildeten Betriebsrats.

Die Beklagte befasste sich in den letzten Jahren wesentlich mit vom Arbeitsamt geförderten Umschulungsmaßnahmen, nämlich der Durchführung von Lehrgängen zum Erwerb der Qualifikation eines(r) Industriekaufmanns(Frau).

Ursprünglich betrieb die Beklagte neben dem Schulungszentrum in ... eine weitere Schule in ... mit Außenstelle in ... .