I.
Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Arbeitgeberin (Antragsgegnerin), der Antragstellerin (...) als Zessionarin DM 400,00 Schulungskosten wegen Teilnahme des Betriebsratsvorsitzenden ... am AIDS-Seminar des für Betriebs- und Personalräte in der Zeit vom 06. September 1989 bis 08. September 1989 zu erstatten.
Wegen des hierzu erstinstanzlich ermittelten Streitstoffs wird auf den tatbestandlichen Teil des angefochtenen Beschlusses Bezug genommen.
Das Erstgericht hat dem Antrag aus den im Einzelnen aus Bl. 33 bis 37 d. A. ersichtlichen Gründen, für deren Einzelheiten auf den Akteninhalt verwiesen wird, stattgegeben.
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