LAG Düsseldorf - Urteil vom 30.01.2012
9 Sa 1277/11
Vorinstanzen:
ArbG Wuppertal, vom 25.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 3169/10

LAG Düsseldorf - Urteil vom 30.01.2012 (9 Sa 1277/11) - DRsp Nr. 2012/21676

LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2012 - Aktenzeichen 9 Sa 1277/11

DRsp Nr. 2012/21676

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 25.08.2011 Az.: 5 Ca 3169/10 teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger als weitere Tantieme für das Jahr 2009 einen Betrag in Höhe von 228,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2011 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren nur noch über die Zahlung von weiteren Tantiemeansprüchen sowie restlichen Weihnachtsgeldes.

Die Beklagte betreibt ein Unternehmen im Bereich des Werkzeugexportes.

Der Kläger war bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin vom 1.9.1971 bis zum 30.9.2010 als Vertriebsleiter beschäftigt. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag existiert nicht. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund einer fristlosen Eigenkündigung des Klägers.

1. 2. 3. 4. a.) b.) c.) d.) e.) 1. 2. 3. a.) b.) c.) d.) e.)