Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 25.08.2011 Az.:
Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren nur noch über die Zahlung von weiteren Tantiemeansprüchen sowie restlichen Weihnachtsgeldes.
Die Beklagte betreibt ein Unternehmen im Bereich des Werkzeugexportes.
Der Kläger war bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin vom 1.9.1971 bis zum 30.9.2010 als Vertriebsleiter beschäftigt. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag existiert nicht. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund einer fristlosen Eigenkündigung des Klägers.
1. 2. 3. 4. a.) b.) c.) d.) e.) 1. 2. 3. a.) b.) c.) d.) e.)
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