I.
Die Beteiligten streiten in der Beschwerdeinstanz noch darüber, ob der Betriebsrat von der Arbeitgeberin auch die Freistellung von den in dem vor dem Arbeitsgericht Wuppertal anhängig gewesenen Verfahren gleichen Rubrums - 5 BV 70/99 - entstandenen Rechtsanwaltskosten verlangen kann.
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