I.
Der antragstellende, aus neun Mitgliedern bestehende Betriebsrat verlangt von der Arbeitgeberin, die zur Zeit 320 Arbeitnehmer beschäftigt, dass diese ihm für seine Betriebsratstätigkeit einen Personal-Computer zur Verfügung stellt.
Zur Begründung seines Begehrens hat der Betriebsrat vorgetragen, er habe großen Schriftwechsel zu bewältigen und müsse Grafiken und Diagramme erstellen, um die Personalentwicklung im Betrieb aufzuzeigen. Zur Verarbeitung der notwendigen Daten benötige er einen Personal-Computer, mit dem er auch eine Werkszeitung erstellen wolle. Darüber hinaus sei der gesamte Betrieb vernetzt; lediglich der Betriebsrat sei von der umfassenden Information ausgeschlossen.
Der Betriebsrat hat beantragt,
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