LAG Düsseldorf - Beschluss vom 07.06.2022
4 Sa 298/21
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 12.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 5430/20

LAG Düsseldorf - Beschluss vom 07.06.2022 (4 Sa 298/21) - DRsp Nr. 2022/10022

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2022 - Aktenzeichen 4 Sa 298/21

DRsp Nr. 2022/10022

Tenor

Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.02.2022 - 1 Ca 5430/20 - abzuändern und...

Gründe

Die Berichtigung erfolgte gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit des im Tatbestand des Urteils wiedergegebenen Berufungsantrags des Klägers. Versehentlich war das Verkündungsdatum des Urteils des Arbeitsgerichts Düsseldorf, dessen Abänderung begehrt wurde, falsch angegeben worden. Dies war offenbar, da sowohl der Urteilstenor als auch der Tatbestand auf Seite 18 den zutreffenden Verkündungstermin des Urteils benannt hat.

Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Vorinstanz: ArbG Düsseldorf, vom 12.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 5430/20