LAG Düsseldorf - 15.02.1995 (16 Sa 1996/94) - DRsp Nr. 1997/6870
LAG Düsseldorf, vom 15.02.1995 - Aktenzeichen 16 Sa 1996/94
DRsp Nr. 1997/6870
Der Ausschluß der Kostenerstattung in § 12aArbGG erstreckt sich nicht auf den Kostenerstattungsanspruch, der einem Lohnpfändungsgläubiger aus einer Klage gegen den Drittschuldner wegen Verletzung der Erklärungspflicht nach § 840ZPO entsteht.