Gegenstand des Rechtsstreits ist die Frage, ob das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die auf die Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 zum Einigungsvertrag (im folgenden: Abs. 5 EV) gestützte außerordentliche Kündigung mit Schreiben des Beklagten vom 14.02.1995 bzw. durch die ordentliche Kündigung mit Schreiben des Beklagten vom 08.05.1995 beendet worden ist.
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