Die Parteien streiten um die Rückzahlung von Gehaltszahlungen.
Der 1933 geborene Beklagte war seit 1960 an der Klinik für Augenkrankheiten der Universität L heute einer Einrichtung des klagenden Freistaates Sachsen, als Optiker und Leiter der Abteilung Kontaktlinsen beschäftigt. Der Kläger kündigte das Arbeitsverhältnis des nunmehr beklagten Arbeitnehmers mit einem am 30. September 1991 zugegangenen Schreiben vom 25. September 1991 zum 31. Dezember 1991. Gegen diese Kündigung erhob der jetzige Beklagte Kündigungsschutzklage.
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