Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung und Prozeßbeschäftigung.
Die zu dem Zeitpunkt der Kündigung 51jährige Klägerin ist seit 1963 als Lehrerin im Schuldienst tätig. Sie unterrichtete in den Fächern Russisch und Geographie, seit 1990 auch in dem Fach Latein.
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