Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit der Abberufung des Klägers und der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien mit Schreiben des Sächsischen Staatsministers für Wissenschaft und Kunst vom 04.09.1992.
Der 1943 geborene Kläger, verheiratet, drei unterhaltspflichtige Kinder, ist habilitierter Diplom-Afrikanist und Diplom-Soziologe. Er steht seit 08.09.1971 in einem Arbeitsverhältnis zur Universität LI , zunächst als wissenschaftlicher Assistent, später als Oberassistent, seit 1987 als Dozent. Von 1986 bis 1990 übte der Kläger darüber hinaus die Funktion des "Direktors für internationale Beziehungen" (im folgenden: DIB) an dieser Universität aus. Der Kläger hatte verschiedene ehrenamtliche Funktionen an der (K-M) Universität L inne, nämlich:
von 1966 bis 1969 FDJ-Grundorganisationssekretär,
von 1964 bis 1965
und von 1975 bis 1978 Parteigruppenorganisator (PGO),
von 1966 bis 1969
und 1972 bis 1975,
1978 bis 1980
und von 1982 bis 1983 Mitglied der
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|