LAG Chemnitz - Urteil vom 22.04.1996
7 Sa 774/94
Normen:
BAT-O § 19 ; EinigungsV Art. 13 ;
Vorinstanzen:
ArbG Leipzig, - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 8733/93

LAG Chemnitz - Urteil vom 22.04.1996 (7 Sa 774/94) - DRsp Nr. 1998/5818

LAG Chemnitz, Urteil vom 22.04.1996 - Aktenzeichen 7 Sa 774/94

DRsp Nr. 1998/5818

Eine (Teil-)Einrichtung wurde i.S.d. Art. 13 EV überführt, wenn der Träger öffentlicher Verwaltung diese unverändert fortführte oder unter Erhaltung der Aufgaben, der Strukturen sowie des Bestandes an sächlichen Mitteln in die neue Verwaltung eingliederte. Die vorübergehende Fortführung des Hochschulbetriebes mit dem Ziel, die Einrichtung zu einem späteren Zeitpunkt aufzulösen, steht nicht im Widerspruch zu einer Abwicklungsentscheidung nach Art. 13 EV. Die Anrechnung vormaliger Beschäftigungszeiten gem. der Übergangsvorschrift zum BAT-O § 19 Ziff. 2 b kann nur erfolgen, soweit der Aufgabenbereich von einem neuen Arbeitgeber übernommen wurde, wobei lediglich die Fortführung einer allgemeinen Zielsetzung nicht ausreicht.

Normenkette:

BAT-O § 19 ; EinigungsV Art. 13 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger für den Zeitraum vom 01.12.1991 bis zum 30.11.1993 Gehaltsdifferenzen zwischen der Vergütungsgruppe I b BAT-O und der Vergütungsgruppe II a BAT-O zu zahlen.