Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers ab 01.11.1992.
Der Kläger ist seit 1980 als Lehrer in den Klassen 1 bis 10, zuletzt an der Grundschule in P beschäftigt. Er hat im Jahr 1980 am Institut für Lehrerbildung "L" in C / E einen Fachschulabschluß als Lehrer für untere Klassen erworben.
In § 2 des Arbeitsvertrages vom 18.08.1992 haben die Parteien vereinbart, daß sich das Arbeitsverhältnis nach dem Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (
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