Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen, auf Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Ziff. 2 und 3 zum Einigungsvertrag (im folgenden: Abs. 4 Ziff. 2, 3 EV) gestützten ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses zwischen ihnen mit Schreiben des amtierenden Direktors der Fachschule für Technik und Betriebswirtschaft D vom 23.11.1993.
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