Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten, die Klägerin ab 01.03.1994 nach der Vergütungsgruppe III oder hilfsweise IV a
Die am 12.07.1955 geborene Klägerin wird seit 1974 als Lehrerin, zuletzt in einer Förderschule für geistig Behinderte, beschäftigt. Das Gehalt beträgt z. Z. 4.268,18 DM.
Die Klägerin verfügt über eine abgeschlossene pädagogische Fachschulausbildung als Kindergärtnerin sowie ein wissenschaftliches Hochschulstudium von zwei Jahren, welches sie als Diplompädagogin abgeschlossen hat.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|