Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin.
Die am 06. März 1934 geborene Klägerin ist beim Beklagten bzw. dessen Rechtsvorgänger seit 1954 als Lehrerin für die Klassen 1 bis 4 beschäftigt. Sie erwarb am 28. Juli 1954 an einem Institut für Lehrerbildung die Lehrbefähigung für die Unterstufe der allgemeinbildenden Schulen.
Das Arbeitsverhältnis der tarifgebundenen Klägerin bestimmt sich nach dem Arbeitsvertrag vom 10. September 1991. In dem Arbeitsvertrag ist u. a. in §
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