Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses zwischen ihnen mit Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung vom 27.10.1994.
Der am 01.03.1952 geborene Kläger ist geschieden und einem Kinde unterhaltsverpflichtet. Er war seit 01.03.1988 als Angestellter bei der Staatlichen Umweltinspektion beim Rat des Bezirkes K-M-S
(Arbeitsvertrag vom 04.02.1988, Bi. 155/156 d.A.) und seit 01.02.1992 als Referent im Bereich Immissionsschutz, Referat Metall, Elektrotechnik, Kfz.-Wesen beim Staatlichen Umweltfachamt C (siehe Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung vom 14.01.1992, Bl. 9 d.A.) tätig. Der Änderungsvertrag vom 14.01.1992 (Bl. 10 d.A.) stellte eine Eingruppierung in die Vergütungsgruppe II a
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