Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers in die Vergütungsgruppe IV a oder III des
Der am 07.08.1948 geborene Kläger schloss sein Studium in der Fachstudienrichtung Sportwissenschaft an der Deutschen Hochschule für Körperkultur in Leipzig mit der Berufsbezeichnung "Sportlehrer mit Hochschulabschluss" am 31.07.1974 ab (Bl. 26/27 d.A.). Von ihm wurden u.a. folgende Leistungen in seinem Zeugnis über die Hauptprüfung nachgewiesen:
- Berufspraktischer Studienabschnitt: 2
- Marxismus-Leninismus 2
- Leitung der sozialistischen Körperkultur 1
- Allgemeine Trainingslehre 2
- Theorie und Praxis der Sportarten
Leichtathletik, Sportschwimmen, Gerätturnen, Sportspiele, Skisport,
Kampfsport, Wasserfahrsport, Touristik, Gymnastik 2
- Spezialausbildung - Volleyball 2
- Historische und theoretische Grundlagen der sozialistischen Körperkultur 2
- Erziehungswissenschaftliche Grundlagen
Pädagogik 2
Psychologie 2
- Naturwissenschaftliche und sportmedizinische Grundlagen 3
Seit 1974 ist der Kläger als Diplomsportlehrer an der Betriebsberufsschule tätig und erteilt derzeit an der berufsbildenden Schule in ... Unterricht in Sport, Sozialkunde und Arbeitslehre.
Der Kläger ist seit Juli 1991 Mitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.
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