Die Parteien streiten auf den beantragten Erlaß einer einstweiligen Verfügung darüber, ob der Verfügungsbeklagte die Verbreitung bestimmter Schriftsätze zu unterlassen hat.
Der Verfügungskläger ist Intendant eines von dem Verfügungsbeklagten betriebenen Theaters in gekündigter Stellung.
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