Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung der Klägerin nach dem Ersten Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (
Die am 30.11.1956 geborene Klägerin erwarb am 02.07.1976 nach einem dreijährigen Direktstudium am Institut für Lehrerbildung W die Lehrbefähigung für die Fächer Kunsterziehung und Schulgarten der unteren Klassen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule. Nach einem einjährigen postgradualen Studium am Institut für Lehrerbildung "W P" A V legte die Klägerin am 09.02.1982 eine Prüfung im Fach "Methodik des Mathematikunterrichts" ab und erwarb am 01.07.1987 nach vierjährigem Fernstudium an der H -Universität B den akademischen Grad "Diplomlehrerin für intellektuell Geschädigte".
Seit 1977 ist die Klägerin im Schuldienst tätig und wird seit 1980 als Lehrerin - zeitweise mit der Funktion als Schulleiterin - an einer Förderschule beschäftigt. Seit dem 01.08.1993 wird die Klägerin nach Vergütungsgruppe IV a
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