A. Die Antragstellerin begehrt mit ihrem am 13. Februar 1995 beim Arbeitsgericht Leipzig eingegangenen Antrag die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum Beteiligten zu 2., der seit März 1994 Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung in der Niederlassung der Antragstellerin in ... ist.
Der Beteiligte zu 2. stand aufgrund eines Berufsausbildungsvertrages seit 01. September 1991 in einem Ausbildungsverhältnis zum Kommunikationselektroniker. Die Ausbildung sollte vom 01. September 1991 bis 28. Februar 1995 dauern. Sie wurde jedoch bereits am 31. Januar 1995 nach erfolgreicher Prüfung und Übergabe des Abschlußzeugnisses beendet.
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