Die Parteien streiten um wechselseitige Zahlungsansprüche aus ihrem Arbeitsverhältnis mit Klage und Widerklage.
Der Kläger war in der Zeit vom 09.08.2000 bis 22.11.2000 als Fliesenleger bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis ist der allgemeinverbindliche Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (im Folgenden: BRTV) anzuwenden.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|