I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 26. Mai 2021 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien bis zum 30. April 2021 fortbestanden hat.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
-(für Juli 2020) 2.300 EUR brutto abzüglich 1.284,90 EUR netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem ab dem 1. Oktober 2020 zu zahlen.
-(für August 2020) 2.300 EUR brutto abzüglich 1.284,90 EUR netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem ab dem 1. Oktober 2020 zu zahlen.
-(für September 2020) 2.300 EUR brutto abzüglich 1.284,90 EUR netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins ab dem 11. Oktober 2020 zu zahlen.
-(für Oktober 2020) 2.300 EUR brutto abzüglich 1.284,90 EUR netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins ab dem 11. November 2020 zu zahlen.
-(für November 2020) 2.300 EUR brutto abzüglich 1.284,90 EUR netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins ab dem 11. Dezember 2020 zu zahlen.
-(für Dezember 2020) 2.300 EUR brutto abzüglich 1.284,90 EUR netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins ab dem 11. Januar 2021 zu zahlen.
- - - - 3. 4.
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