LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.04.2023
16 Sa 1672/21
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 09.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 58 Ca 1515/21

LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.04.2023 (16 Sa 1672/21) - DRsp Nr. 2024/9482

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.04.2023 - Aktenzeichen 16 Sa 1672/21

DRsp Nr. 2024/9482

Tenor

I. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 9. November 2021 - 58 Ca 1515/21 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers gegenüber dem beklagten Land auf Zahlung der sogenannten Hauptstadtzulage.

Der Kläger war bei dem beklagten Land seit dem 1. März 2020 in der Funktion des Amtsleiters des A vollzeitig beschäftigt. Er erhielt eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), Entgeltgruppe E15 Stufe 5.

Das Arbeitsverhältnis endete zum 28. Februar 2022.

Der Senatsbeschluss Nr. S-2337/2019 vom 18. Juni 2019 enthält auszugsweise Folgendes:

"I. f) Im Kapitel 2940 Titel 46101 wird folgende Erläuterung angebracht:

"Die Ausgaben sind für eine Ballungsraumzulage für die Beschäftigten des Landes Berlin vorgesehen. Die Zulage soll ab 1. November 2020 gewährt werden und aus einem kostenlosen Landesticket und einem Barbetrag bestehen."

In der Protokollerklärung Nr. 2 heißt es:

1. 2. 3. 1. 2.