LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 23.06.2023
12 Sa 1649/21
Vorinstanzen:
ArbG Cottbus, vom 14.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 107/21

LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 23.06.2023 (12 Sa 1649/21) - DRsp Nr. 2024/9291

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.06.2023 - Aktenzeichen 12 Sa 1649/21

DRsp Nr. 2024/9291

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 14. September 2021 - 3 Ca 107/21 - wird hinsichtlich des Zwischenzeugnisses als unzulässig verworfen und im Übrigen zurückgewiesen.

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

III. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten vorrangig um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.

Die Beklagte ist eine in Großbritannien ansässige Fluggesellschaft. Sie unterhält einen Betrieb am Standort Flughafen Berlin-Brandenburg (BER), zu dem weit mehr als zehn regelmäßig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehören. Die Beklagte hat für 2020 eine Beschäftigtenanzahl von ca. 1.500 genannt.

Der 48 Jahre alte Kläger, der verheiratet ist und einem Kind unterhaltspflichtig, war seit dem 4. Juni 2018 bei der Beklagten beschäftigt, zuletzt als Flugkapitän am Flughafen BER.

Mit Schreiben vom 25. November 2020, dem Kläger am selben Tag zugegangen, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 28. Februar 2021.

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