I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 14. September 2021 -
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten vorrangig um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
Die Beklagte ist eine in Großbritannien ansässige Fluggesellschaft. Sie unterhält einen Betrieb am Standort Flughafen Berlin-Brandenburg (BER), zu dem weit mehr als zehn regelmäßig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehören. Die Beklagte hat für 2020 eine Beschäftigtenanzahl von ca. 1.500 genannt.
Der 48 Jahre alte Kläger, der verheiratet ist und einem Kind unterhaltspflichtig, war seit dem 4. Juni 2018 bei der Beklagten beschäftigt, zuletzt als Flugkapitän am Flughafen BER.
Mit Schreiben vom 25. November 2020, dem Kläger am selben Tag zugegangen, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 28. Februar 2021.
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