I. Die Berufung des Klägers gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 15. Dezember 2022 -
II. Die Berufung des Klägers gegen das Schluss-Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 9. März 2023 -
III. Die Revision wird weder hinsichtlich des Teil- noch hinsichtlich des Schluss-Urteils zugelassen.
Die Parteien streiten über eine ordentliche Kündigung und Überstundenvergütung.
Der Kläger stand seit dem 16. März 2015 zu der Beklagten in einem Arbeitsverhältnis als Kraftfahrer mit Be- und Entladetätigkeit. Sein Stundenlohn belief sich auf 9,90 EUR brutto, die Wochenstundenzahl ausweislich des Arbeitsvertrages auf 45. Ferner erhielt er einen 25%igen Zuschlag für Überstunden.
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