I. Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. Juni 2012 -
II. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. Juni 2012 -
Das beklagte Land wird verurteilt, das Angebot der Klägerin auf Abschluss eines Arbeitsvertrages als Verwaltungsangestellte beginnend mit dem 1. Juli 2011 in Vollzeittätigkeit mit einer Vergütung nach Vergütungsgruppe V b
III. Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
Die Klägerin verfolgt mit mehreren Anträgen in der Sache ein Rückkehrrecht zum beklagten Land.
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