LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.02.2013
4 Sa 1584/12
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 12.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 50 Ca 11294/11

LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.02.2013 (4 Sa 1584/12) - DRsp Nr. 2014/6251

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.02.2013 - Aktenzeichen 4 Sa 1584/12 - Aktenzeichen 4 Sa 1712/12

DRsp Nr. 2014/6251

I. Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. Juni 2012 - 50 Ca 11294/11 - wird auf Kosten des beklagten Landes zurückgewiesen.

II. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. Juni 2012 - 50 Ca 11294/11 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen, wobei der Tenor klarstellend wie folgt gefasst wird:

Das beklagte Land wird verurteilt, das Angebot der Klägerin auf Abschluss eines Arbeitsvertrages als Verwaltungsangestellte beginnend mit dem 1. Juli 2011 in Vollzeittätigkeit mit einer Vergütung nach Vergütungsgruppe V b BAT nach Maßgabe des Tarifvertrages zur Angleichung des Tarifrechts des Landes Berlin an das Tarifrecht der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 14. Oktober 2010 unter Berücksichtigung der bei dem beklagten Land bis zum 31. Dezember 1998 und der bei der Betriebskrankenkasse Berlin KÖR bis zum 31. Dezember 2003 zurückgelegten Betriebszugehörigkeit anzunehmen.

III. Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.

Tatbestand:

Die Klägerin verfolgt mit mehreren Anträgen in der Sache ein Rückkehrrecht zum beklagten Land.