Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lörrach vom 27.03.2012, Az.
Das beklagte Land trägt die Kosten der Berufung.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die korrekte Einstufung des Klägers nach TVöD -L.
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