LAG Köln - Urteil vom 19.07.2010
2 Sa 249/10
Normen:
BetrAVG § 1 Abs. 1; BetrAVG § 6;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 02.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2094/09

Kürzung vorzeitiger Betriebsrente für Schwerbehinderten

LAG Köln, Urteil vom 19.07.2010 - Aktenzeichen 2 Sa 249/10

DRsp Nr. 2010/16518

Kürzung vorzeitiger Betriebsrente für Schwerbehinderten

Die Möglichkeit des vorzeitigen ungekürzten Rentenbezugs für Schwerbehinderte in der Sozialversicherung verpflichtet einen Arbeitgeber nicht, einem Schwerbehinderten ebenfalls eine ungekürzte Betriebsrente zukommen zu lassen. Eine für vorzeitigen Rentenbezug vorgesehen Kürzung um 0,3 % pro Monat des Bezugs vor vollendetem 65ten Lebensjahr stellt keine unzulässige Ungleichbehandlung von Schwerbehinderten dar.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 02.12.2009 - 4 Ca 2094/09 wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 1 Abs. 1; BetrAVG § 6;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Höhe der Betriebsrente des Klägers.