1. Das Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom
27.04.2010 - 17 Sa 345/10 - bleibt aufrechterhalten.
2. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
4. Die Revision wird zugelassen.
- 2 -
Die Parteien streiten über die Kürzung der Sonderzuwendung für die Jahre 2003 bis 2007.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|