LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 20.09.2007
11 TaBV 5/07
Normen:
BetrVG § 37 Abs. 6 ;

Kürzung von Schulungskosten bei Kostenersparnis anhand Sachbezugsverordnung

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.09.2007 - Aktenzeichen 11 TaBV 5/07

DRsp Nr. 2008/4220

Kürzung von Schulungskosten bei Kostenersparnis anhand Sachbezugsverordnung

»1. Die anlässlich einer Seminarteilnahme von Betriebsräten entstandenen Kosten für Unterkunft und Verpflegung können um ersparte Eigenaufwendungen der Teilnehmer gekürzt werden.2. Die Kürzung kann nicht pauschaliert nach früheren Lohnsteuerrichtlinien mit einem Prozentsatz der tatsächlich entstandenen Verpflegungskosten erfolgen.3. Statt dessen können die Werte der Sachbezugsverordnung zugrunde gelegt werden.4. Dies gilt jedenfalls dann, wenn im Betrieb keine Reisekostenrichtlinien bestehen, die einen Verpflegungsmehraufwand regeln.«

Normenkette:

BetrVG § 37 Abs. 6 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der Arbeitgeber von den Seminarkosten für Betriebsräte eine Haushaltspauschale von 20 Prozent in Abzug bringen kann.

Der Antragsgegner und Beteiligte zu 2 vertreibt bundesweit in zahlreichen Verkaufsstellen Drogeriewaren. Antragsteller und Beteiligter zu 1 ist der für den Bezirk O. gewählte Betriebsrat, dessen Vorsitzende ist die Beteiligte zu 3.