I.
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der Arbeitgeber von den Seminarkosten für Betriebsräte eine Haushaltspauschale von 20 Prozent in Abzug bringen kann.
Der Antragsgegner und Beteiligte zu 2 vertreibt bundesweit in zahlreichen Verkaufsstellen Drogeriewaren. Antragsteller und Beteiligter zu 1 ist der für den Bezirk O. gewählte Betriebsrat, dessen Vorsitzende ist die Beteiligte zu 3.
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