Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 02. Februar 2017 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Frage der Anwendbarkeit tarifvertraglicher Kürzungsvorschriften auf eine der Klägerin im Versorgungsfall kraft Tarifvertrags zustehende Zusatzrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
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