1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 25. Mai 2007 -
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
(Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO).)
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