ArbG Köln, vom 09.03.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 4838/99
Kündigungsvollmacht; Zurückweisung
LAG Köln, Urteil vom 31.08.2000 - Aktenzeichen 6 Sa 862/00
DRsp Nr. 2001/3471
Kündigungsvollmacht; Zurückweisung
»Eine als bekannt vorauszusetzende Bevollmächtigung im Sinne des § 174 Satz 2 BGB liegt nicht vor, wenn der Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes einem soziierten Rechtsanwalt im Einzelfall die Befugnis zum Ausspruch einer Kündigung erteilt. Mangels besonderer Kündigungsvollmacht kann die Kündigung nach § 174 Satz 1 BGB zurückgewiesen werden.«