»... In der Literatur und teilweise auch in der Rechtspr. wird ein Wiedereinstellungsanspruch für jene Fälle der betriebsbedingten Kündigung bejaht, in denen sich die Umstände, die .. zur betriebsbedingten Kündigung geführt haben, nachträglich geändert haben und wenn der ArbGeber noch keine Disposition getroffen hat, die eine Wiedereinstellung unmöglich machen. Diese Folge der veränderten Umstände kann jedoch nur ein Wiedereinstellungsanspruch sein und kann sich nicht auf die soziale Rechtfertigung der Kündigung im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung auswirken. ...
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