Die Parteien, die vor der erkennenden Kammer einen Rechtsstreit über eine Beendigungskündigung des Beklagten, über einen Weiterbeschäftigungsanspruch des Klägers und - aufgrund einer Widerklage des Beklagten - über die Herausgabe verschiedener Gegenstände am 19.12.1994 durch einen Vergleich erledigt haben, streiten darüber, ob dieser Vergleich durch einen mit Schriftsatz vom 01.07.1995 dem Gericht erstmalig mitgeteilten Rücktritt des Klägers unwirksam geworden sei, das Verfahren durch den Vergleich nicht beendet sei und mit den ursprünglichen Anträgen fortzuführen sei.
Nachdem bereits in der mündlichen Verhandlung vom 11. November 1994 ein Vergleich auf Widerruf geschlossen worden war, der durch den Beklagten widerrufen worden war, haben die Parteien in der mündlichen Verhandlung vom 19.12.1994 folgenden Vergleich geschlossen:
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