LAG Düsseldorf - Beschluss vom 16.02.1993
1 Ta 14/93
Normen:
KSchG § 4 Satz 1 § 5 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BetrR 1993, 106

Kündigungsschutzverfahren: nachträgliche Klagezulassung

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.1993 - Aktenzeichen 1 Ta 14/93

DRsp Nr. 2002/8828

Kündigungsschutzverfahren: nachträgliche Klagezulassung

Eine Kündigungsschutzklage ist nachträglich zuzulassen, wenn ein Arbeitnehmer, der sich infolge eines siebenwöchigen Urlaubs nicht zuhause aufhält, nach seiner Rückkehr eine Kündigung vorfindet, mit der er jedoch nicht rechnen musste.

Normenkette:

KSchG § 4 Satz 1 § 5 Abs. 1 ;

Hinweise:

Anmerkung:

Venticinque, BetrR 1993, 108

Fundstellen
BetrR 1993, 106