LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 02.02.2007
10 Sa 790/06
Normen:
BGB § 180 Satz 1 ; KSchG § 4 Satz 1 § 7 ;
Vorinstanzen:
ArbG Gießen, vom 03.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 232/04

Kündigungsschutzklage gegen Kündigung durch Vertreter ohne Vertretungsmacht innerhalb gesetzlicher Klagefrist

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.02.2007 - Aktenzeichen 10 Sa 790/06

DRsp Nr. 2007/9608

Kündigungsschutzklage gegen Kündigung durch Vertreter ohne Vertretungsmacht innerhalb gesetzlicher Klagefrist

»Die Unwirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht (§ 180 S. 1 BGB) muss innerhalb der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG geltend gemacht werden.«

Normenkette:

BGB § 180 Satz 1 ; KSchG § 4 Satz 1 § 7 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung sowie darüber, ob dem Kläger gegen die Beklagten zu 1. - 3. Vergütungsansprüche nach einem behaupteten Betriebsübergang zustehen.

Der Kläger war seit dem 01. Februar 2002 bei der Firma J GmbH auf der Basis des am 01. Februar/08. August 2002 unterzeichneten Arbeitsvertrages als Mietwagenfahrer zu einer monatlichen Bruttovergütung in Höhe von EUR 990,00 beschäftigt. Wegen des gesamten Inhalts des zwischen den Parteien geschlossenen Arbeitsvertrages wird auf Bl. 7 - 10 d.A. Bezug genommen. Über das Vermögen der Firma J GmbH (im Folgenden: Schuldnerin) wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Gießen am 01. April 2004 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zu 4. zum Insolvenzverwalter bestellt.