I
Die Klägerin war seit dem 01.08.1980 bei der Beklagten beschäftigt und erhielt zuletzt ein Gehalt in Höhe von EURO 1.300,00. Mit Schreiben vom 18.12.2001 sprach die Beklagte der Klägerin eine ordentliche Kündigung aus. Die Klägerin setzte sich hiergegen mit Klageschrift, welche am 08.01.2002 beim Arbeitsgericht eingegangen ist, zur Wehr und kündigte folgende Anträge an:
1. Festzustellen, dass das Anstellungsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 18.12.2001 nicht beendet worden ist, sondern fortbesteht,
2. festzustellen, dass das Anstellungsverhältnis auch durch weitere Kündigungen der Beklagten nicht aufgelöst wird, sondern fortbesteht.
Zur Begründung des Antrags zu 2) trug die Klägerin vor, mit ihm solle etwaigen anderweitigen Kündigungen der Beklagten entgegengetreten werden.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|