Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 17.12.2015 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer Kündigung.
Die 58jährige, verheiratete Klägerin ist seit dem 15.03.2014 in Vollzeittätigkeit bei dem Beklagten gegen eine Vergütung in Höhe von zuletzt 2.500,00 € brutto beschäftigt. Sie ist als Servicekraft in dem Privathaushalt des Beklagten, in welchem dieser mit seiner Familie lebt, tätig. Insgesamt beschäftigt der Beklagte in seinem Haushalt dauerhaft ca. 15 Arbeitnehmer, darunter eine Hausdame, zwei Mitarbeiterinnen im Housekeeping, eine Mitarbeiterin für die Wäsche, einen Fahrer, einen Koch, drei Gärtner, eine Nanny sowie insgesamt fünf Mitarbeiterinnen im Service.
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