Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.04.2008 - 11 Ca 902/07 - teilweise, nämlich hinsichtlich des Tenors zu 4., abgeändert. Insoweit wird der Klageantrag abgewiesen. Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten einschließlich des Auflösungsantrages zurückgewiesen.
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagte 4/5 und der Kläger 1/5 zu tragen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|