BAG - Urteil vom 21.04.2005
2 AZR 241/04
Normen:
KSchG § 1 § 15 ;
Fundstellen:
AuR 2005, 463
BAGE 114, 258
BB 2005, 2471
DB 2005, 2527
NJ 2006, 95
NJW 2006, 108
NZA 2005, 1307
Vorinstanzen:
LAG Berlin, vom 10.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Sa 2575/03
ArbG Berlin, vom 02.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 10253/03

Kündigungsschutz - Betriebsbedingte ordentliche Kündigung wegen Wegfall des Arbeitsplatzes nach Umstrukturierung; Sozialauswahl: Einbeziehung eines Arbeitnehmers mit demnächst auslaufendem nachwirkenden Kündigungsschutz nach § 15 KSchG, dem unter Berücksichtigung seiner kürzeren Kündigungsfrist nach Ablauf des Schutzes eine Kündigung jedenfalls zum selben Zeitpunkt der Kündigung des sozial schwächeren Arbeitnehmers ausgesprochen hätte werden können

BAG, Urteil vom 21.04.2005 - Aktenzeichen 2 AZR 241/04

DRsp Nr. 2005/18090

Kündigungsschutz - Betriebsbedingte ordentliche Kündigung wegen Wegfall des Arbeitsplatzes nach Umstrukturierung; Sozialauswahl: Einbeziehung eines Arbeitnehmers mit demnächst auslaufendem nachwirkenden Kündigungsschutz nach § 15 KSchG, dem unter Berücksichtigung seiner kürzeren Kündigungsfrist nach Ablauf des Schutzes eine Kündigung jedenfalls zum selben Zeitpunkt der Kündigung des sozial schwächeren Arbeitnehmers ausgesprochen hätte werden können

»1. Der Kreis der in die soziale Auswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der beabsichtigten Kündigung zu bilden. Arbeitnehmer, denen gegenüber eine ordentliche Kündigung in diesem Zeitpunkt auf Grund von Vorschriften des Sonderkündigungsschutzes ausgeschlossen ist, sind in diesen Personenkreis nicht einzubeziehen. 2. Dies gilt auch dann, wenn im Zeitpunkt der beabsichtigten Kündigung der Sonderkündigungsschutz voraussichtlich alsbald auslaufen wird und auf Grund der kurzen Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis des besonders geschützten Arbeitnehmers zu demselben Termin beendet werden könnte, zu dem auch das Arbeitsverhältnis des konkurrierenden, sozial schwächeren Arbeitnehmers gekündigt werden kann.«

Orientierungssätze: