LAG Nürnberg, vom 15.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 667/03
ArbG Nürnberg, vom 30.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 8285/02
Kündigungsrecht; Arbeitszeitrecht - Personenbedingte Kündigung gegenüber der Austrägerin einer Sonntagszeitung, die zugleich im Rahmen eines anderen Arbeitsverhältnisses an sechs Werktagen pro Woche Tageszeitungen austrägt; rechtliches Beschäftigungshindernis wegen Unmöglichkeit der Gewährung eines Ersatzruhetages nach § 11 Abs. 3 ArbZG
BAG, Urteil vom 24.02.2005 - Aktenzeichen 2 AZR 211/04
DRsp Nr. 2005/8985
Kündigungsrecht; Arbeitszeitrecht - Personenbedingte Kündigung gegenüber der Austrägerin einer Sonntagszeitung, die zugleich im Rahmen eines anderen Arbeitsverhältnisses an sechs Werktagen pro Woche Tageszeitungen austrägt; rechtliches Beschäftigungshindernis wegen Unmöglichkeit der Gewährung eines Ersatzruhetages nach § 11 Abs. 3ArbZG
»Kann der Arbeitgeber, der eine Arbeitnehmerin ausschließlich sonntags beschäftigt, dieser den nach § 11 Abs. 3ArbZG vorgesehenen Ersatzruhetag deshalb nicht gewähren, weil die Arbeitnehmerin an allen übrigen Tagen der Woche in einem anderen Arbeitsverhältnis arbeitet, so ist regelmäßig eine ordentliche Kündigung aus Gründen in der Person der Arbeitnehmerin gerechtfertigt.«
Orientierungssätze:1. Eine ordentliche Kündigung kann aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers sozial gerechtfertigt sein, wenn für den Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverbot besteht.2. Das Gleiche gilt, wenn nicht die Beschäftigung mit der vertraglich geschuldeten Tätigkeit selbst gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, wohl aber der Arbeitgeber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat und die in der Sphäre des Arbeitnehmers liegen, gesetzliche Verpflichtungen, die mit der Beschäftigung verbunden sind, nicht erfüllen kann. Auch in diesem Fall besteht ein Beschäftigungshindernis.
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