Zwischen den Parteien besteht im Berufungsverfahren Streit darüber, zu welchem Termin eine von der Beklagten/Berufungsklägerin erklärte betriebsbedingte Kündigung das Arbeitsverhältnis der Klägerin/Berufungsbeklagten beendet hat.
Die Beklagte, ein Unternehmen der Maschinenindustrie, stellt Damen- und Herrenwäsche her. Sie gehört dem Fachverband Wirkerei- und Strickerei ... e. V. an.
Die Beklagte hat ihre Filiale ..., in der sie zuletzt noch 14 Arbeitnehmerinnen beschäftigte, unter ihnen die Klägerin, zum 30.06.1994 geschlossen.
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