ArbG Solingen, vom 14.06.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 572/95
Kündigung: Zugang der Erklärung am Zweitwohnsitz des Arbeitnehmers;
LAG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.1995 - Aktenzeichen 5 Sa 1035/95
DRsp Nr. 2002/8639
Kündigung: Zugang der Erklärung am Zweitwohnsitz des Arbeitnehmers;
1. Die Bestätigung einer Kündigung kann eine selbständige Kündigungserklärung darstellen.2. Ist im Arbeitsvertrag der Hauptwohnsitz des Arbeitnehmers aufgeführt und unterhält dieser einen Zweitwohnsitz am Arbeitsort, so kann ein Arbeitgeber ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht annehmen, daß der Arbeitnehmer in jeder dieser Wohnungen Vorkehrungen getroffen hat, die es ihm ermöglichen, sich zeitnah Kenntnis von einem Kündigungsschreiben zu verschaffen.