ArbG Berlin, vom 23.04.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 79 Ca 10841/90
Kündigung: Wirksamkeit einer Kündigungserklärung - Arbeitgeberstatus bei Zugang
LAG Berlin, Urteil vom 06.08.1991 - Aktenzeichen 11 Sa 34/91
DRsp Nr. 2002/8146
Kündigung: Wirksamkeit einer Kündigungserklärung - Arbeitgeberstatus bei Zugang
1. Eine vor dem 3. Oktober 1990 für eine nach den Bestimmungen des Einigungsvertrages mit dem Beitritt der DDR aufgelöste Einrichtung gefertigte Kündigung, die dem Empfänger erst nach diesem Zeitpunkt zuging, konnte dessen Arbeitsverhältnis wegen des fehlenden Fortbestandes der Kündigungsberechtigung nicht beenden.2. Der analogen Anwendung des § 130 Abs. 2BGB zum Schutz des Rechtsverkehrs bedarf es in einem solchen Fall nicht.