LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 06.07.2000
15 Sa 1612/99
Normen:
AktG §§ 17 18 ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b ; ZPO § 138 Abs. 3 § 256 Abs. 1 § 267 ; BGB §§ 166 249 252 280 ;
Fundstellen:
AuR 2001, 156
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt, vom 27.04.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 314/98

Kündigung: Wirksamkeit einer Kündigung eines Konzernunternehmens

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.07.2000 - Aktenzeichen 15 Sa 1612/99

DRsp Nr. 2002/3945

Kündigung: Wirksamkeit einer Kündigung eines Konzernunternehmens

1. Eine Kündigung eines Konzernunternehmens aus dringenden betrieblichen Erfordernissen ist in entsprechender Anwendung von § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1b KSchG dann sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer gegen ein anderes Konzernunternehmen einen Übernahmeanspruch hat, dort ein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung steht und die Übernahme rechtlich und tatsächlich problemlos vollzogen werden kann. 2. Ein Übernahmeanspruch gegen das andere Konzernunternehmen kann sich auch aus dem Schutz begründeten Vertrauens im Konzern ergeben.

Normenkette:

AktG §§ 17 18 ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b ; ZPO § 138 Abs. 3 § 256 Abs. 1 § 267 ; BGB §§ 166 249 252 280 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer dem Kläger gegenüber ausgesprochenen Kündigung sowie um die Frage der Verpflichtung zur Übernahme des Arbeitsverhältnisses des Klägers und um daraus resultierende Zahlungsansprüche unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs oder des Schadensersatzes.