Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer dem Kläger gegenüber ausgesprochenen Kündigung sowie um die Frage der Verpflichtung zur Übernahme des Arbeitsverhältnisses des Klägers und um daraus resultierende Zahlungsansprüche unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs oder des Schadensersatzes.
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